Honorar

ABRECHNUNG/ HONORAR Selbstzahler
ABRECHNUNG / HONORAR Anordnungsmodell
ABRECHNUNG / HONORAR Paartherapie

Abrechnung / Honorar – Selbstzahler

  • Die Behandlung in meiner Praxis erfolgt grundsätzlich als Selbstzahler. Das gibt Ihnen mehrere Vorteile:
    • Kürzere Wartezeiten bis zum Therapiebeginn
    • Diskretion und völliger Datenschutz. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angaben der psychischen Störung(en). Je nach Behandlungsdauer wird im Therapieverlauf die Fallbeurteilung durch einen externen Psychiater/eine Psychiaterin nötig (mittels persönlicher Begutachtung, allenfalls mittels Aktenstudium). Dieser/Diese stellt dem Vertrauensarzt der Krankenkasse einen Bericht zu. Als Selbstzahler werden keine Berichte oder Begutachtungen über Sie erstellt.
    • Keine Vorgaben zur Therapiedauer. Anordnungen für Psychotherapie über die Krankenkasse umfassen maximal 2 x 15 Sitzungen. Mehr als 30 Sitzungen sind nur nach einer entsprechenden psychiatrischen Beurteilung möglich (siehe oben).  Als Selbstzahler sind Sie und ich an keine Vorgabe gebunden, wie kurz oder lange die Therapie dauern muss.
    • Weniger Nachteile beim Abschluss von Lebens-, Taggeld- oder privaten Krankenversicherungen. Da keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben werden, entfallen allfällige Nachteile beim Abschluss von privaten Versicherung. Im Rahmen einer Selbstauskunft können Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden, wobei Coaching oder Beratungen nicht angegeben werden müssen.
  • Für Selbstzahler beträgt mein Honorar 180.- Fr. / 60 min.. Längere Gespräche werden pro 5 min. verrechnet (15.- Fr./je 5 min.). Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch im Normalfall 80 – 90 Minuten dauert. Im Honorar inklusive sind meine Vorbereitung und Dokumentation der Sitzung.
  • Bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten kann ich einkommensabhängige Tarife anbieten.

Abrechnung / Honorar – Anordnungsmodell

  • Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung zu Lasten der Krankenkasse eine längere Wartezeit bis zum Beginn der Behandlung bedingen kann.
  • Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin mit langjähriger beruflicher Erfahrung sind meine Leistungen im Rahmen des Anordnungsmodells (ab 01.01.2023) von der Grundversicherung der Krankenkassen (KVG) gedeckt, wenn ein Arzt für Allgemeine Innere Medizin (Hausarzt) oder ein Facharzt für Psychiatrie (Psychiater) die Therapie vorgängig verordnet. Die Voraussetzung dazu ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Zu den psychischen Erkrankungen gehören auch sexuelle Probleme, die keine körperliche Ursache haben oder körperlich bedingt sind und psychisches Leid verursachen.
  • Eine Anordnung wird für maximal 15 Therapiesitzungen ausgestellt und kann bei Bedarf mit einer 2. Anordnung um weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Nach 30 Sitzungen erfolgt eine Fallbeurteilung bei einem Psychiater/einer Psychiaterin (durch persönliche Begutachtung oder durch Aktenstudium). Dieser stellt dem Vertrauensarzt der Krankenkasse einen Bericht zu. Die Krankenkasse prüft daraufhin, ob die Psychotherapie fortgesetzt werden darf (für wieder maximal 2 x 15 Sitzungen).
  • Das Formular für die Anordnung mit meinen Personalien finden Sie hier. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular zum Erstgespräch mit.
  • Wird die Behandlung über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet (KVG), kommt der schweizweit gültige Psytarif zur Anwendung
    (2.58 Fr./min.).  Die Abrechnung erledigt die Ärztekasse für mich. Die Rechnung wird Ihnen direkt zugestellt (System Tier-Garant). Nach Abzug der von Ihnen gewählten Franchise und des gesetzlichen Selbstbehalts werden Ihnen die Behandlungskosten von der Grundversicherung rückerstattet.
  • Einzelne Zusatzversicherungen der Krankenkassen (VVG) beteiligen sich an den Behandlungskosten psychologischer Psychotherapie/nicht ärztlicher Psychotherapie. Da die psychologische Psychotherapie seit 01.07.2022 aber eine Grundversicherungsleistung ist, sind die Zusatzversicherungen seither nicht mehr verpflichtet, Leistungen dafür aus der Zusatzversicherung zu vergüten. Klären Sie die Deckung Ihrer Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn schriftlich bei Ihrer Krankenkasse ab.
  • Die Gesprächsdauer einer Sitzung beträgt meistens 60 Minuten. Erstgespräche dauern normalerweise 80 – 90 Minuten.
    Beachten Sie, dass die Vor- und Nachbereitung der Sitzung (normalerweise
    10-15 min.), Telefongespräche und E-Mails ebenfalls verrechnet werden. Oft erbringe ich auch Leistungen für Sie in Ihrer Abwesenheit. Es sind dies u.a. das Verfassen von Berichten/Zeugnissen zuhanden der Krankenkasse, Versicherungen, Hausärzte oder Kliniken. Diese Leistungen werden ebenfalls verrechnet (Leistung in Abwesenheit). Ich weise Sie bei grösserem Aufwand jeweils darauf hin.

Abrechnung / Honorar Paartherapie

  • Paargespräche dauern 80 bis 100 Minuten.  Die Kosten pro Sitzung belaufen sich auf 240.- Fr. für 80 Minuten, resp. 300.- für 100 Minuten.  Die effektive Dauer der Sitzung wird pro 5 min. abgerechnet. Im Honorar inklusive sind meine Vorbereitung und Dokumentation der Sitzung.
  • Da Beziehungsprobleme normalerweise keine Krankheiten darstellen, können Paartherapien in den meisten Fällen nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Eine Abrechnung der Paartherapie über gewisse Zusatzversicherungen war bis 31.12.2022 möglich. Falls Sie ab 2023 über eine Zusatzversicherung für psychologische Behandlungen verfügen, können Sie Ihre Versicherung anfragen, ob sie sich an den Behandlungskosten beteiligt.
  • Die Abrechnung der Paartherapie über die Grundversicherung der Krankenkasse biete ich generell nicht an.
  • Falls Sie Fragen zur Abrechnung haben, sprechen Sie mich bitte vor Behandlungsbeginn darauf an.